AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der PWFT GmbH
    Stand Januar 2025
    
        - Geltungsbereich
            
                - Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle zwischen der PWFT GmbH,
                    vertr. d. d.
                    Geschäftsführer Herrn M.Eng. Marius Nahler, Am Kuckhofer Feld 7C, 41470 Neuss (im Folgenden:
                    PWFT) und ihrem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden: Besteller) geschlossenen Verträge.
                
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB gelten
                    nur bei schriftlicher Bestätigung durch PWFT. Dies gilt auch dann, wenn PWFT Leistungen vorbehaltlos
                    ausführt.
                
- Für den Fall einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte
                    mit
                    dem
                    Besteller, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
                
 
- Mitwirkungspflichten des Bestellers, Auftragsdurchführung
            
                - Der Besteller wird PWFT in jedem Stadium der Leistungserbringung auch ohne besondere Aufforderung
                    alle erforderlichen
                    Informationen und Unterlagen übermitteln und über alle Umstände in Kenntnis setzen, die zur
                    Erfüllung der
                    vertragsgegenständlichen Leistungen von Bedeutung sein könnten.
                
- PWFT führt die Leistungen nach besten Kräften und unter Einhaltung der allgemeinen Regeln nach dem
                    aktuellen Stand
                    der Technik durch. Zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen darf PWFT Dritte
                    einschalten, z.B.
                    Erfüllungsgehilfen, Subunternehmen und Vertreter, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
                
- Teillieferungen durch PWFT sind möglich, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
 
- Abnahme, Mängelrügen
            
                - Hat PWFT die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht, werden diese dem Besteller zur
                    Überprüfung und Abnahme
                    zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreich durchgeführter Überprüfung hat der Besteller unverzüglich
                    die Abnahme zu
                    erklären oder PWFT festgestellte Mängel mitzuteilen (wesentliche Verpflichtung).
                
- Stellt der Besteller wesentliche Mängel fest, setzt er PWFT eine angemessene Frist, die Mängel zu
                    beseitigen.
                    Nach deren Beseitigung stellt PWFT die Leistung erneut zu Überprüfung und Abnahme zur Verfügung.
                    Während der
                    Überprüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten
                    Anforderungen berechtigen
                    den Besteller nicht zur Verweigerung der Abnahme. Als nicht wesentliche Abweichungen gelten
                    insbesondere Fehler,
                    die keinen oder nur einen unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität oder Verfügbarkeit der
                    Leistung haben.
                    Hierzu gehören auch Konstruktions- und Formänderungen, die für den Besteller zumutbar sind und
                    Funktion und Aussehen
                    der Leistung nicht grundsätzlich verändern.
                
- Erklärt der Besteller nicht unverzüglich die Abnahme, kann PWFT ihm schriftlich eine angemessene
                    Frist zur Abgabe
                    dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller nicht innerhalb dieser
                    Frist die Gründe
                    für die Verweigerung schriftlich spezifiziert.
                
 
- Einräumung von Rechten, Eigentumsvorbehalt, Quellmaterial
            
                - Die Leistungen von PWFT dürfen erst nach Zahlung der gesamten Vergütung und nur für die vereinbarte
                    Nutzungsart
                    und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden. Die Rechtseinräumung erfolgt auch
                    dann aufschiebend
                    bedingt durch vollständige Zahlung, wenn PWFT aus anderen Vertragsbeziehungen Forderungen gegenüber
                    dem Besteller
                    zustehen. Als vereinbarter Zweck gilt nur der zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss erkennbar
                    gemachte Zweck.
                    Jede weitergehende oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von PWFT und nach
                    Vereinbarung
                    eines zusätzlichen Nutzungsentgelts gestattet. Der Besteller erteilt auf Verlangen Auskunft über Art
                    und Umfang der
                    Nutzung.
                
- Die Leistungen von PWFT dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung als Ganzes oder in Teilen, im
                    Original oder bei
                    einer gestatteten Vervielfältigung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung bearbeitet oder umgestaltet
                    werden.
                    Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Die eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur
                    mit ausdrücklicher
                    Zustimmung an Dritte abgetreten oder unterlizenziert werden.
                
- Bei Verkäufen behält sich PWFT das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Erlöschen sämtlicher
                    Forderungen aus der
                    gesamten Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für bedingt und künftig
                    entstehende Forderungen von
                    PWFT aus der gesamten Geschäftsbeziehung.
                
- Die Übergabe von Dateien, die PWFT zur Erbringung der Leistung erstellt hat, als Ganzes oder in
                    Teilen erfolgt nur
                    bei ausdrücklicher Vereinbarung. Das Eigentum am Material (z. B. Datenträger, digitale Vorlagen und
                    Dateien –
                    unabhängig von der jeweils benutzten Software –, Entwürfe, Muster, Fotos, Versuchs- und
                    Entwicklungsberichte,
                    Zeichnungen, Beschreibungen) liegt uneingeschränkt bei PWFT. Das Material darf ohne Zustimmung von
                    PWFT weder
                    weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch in anderer Art und Weise Dritten zugänglich
                    gemacht werden.
                
 
- Namens- und Referenznennung, Vertraulichkeit
            
                - PWFT kann eine angemessene Namensnennung verlangen, bei einer Website z. B. im Impressum mit Logo
                    von
                    PWFT und
                    aktivem Link auf www.PWFT.de. PWFT darf den Besteller auf der Website oder in anderen Medien als
                    Referenzkunden
                    namentlich nennen. PWFT darf die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken
                    öffentlich
                    wiedergeben oder auf sie hinweisen. Ziffer 5.1 gilt nicht, wenn der Besteller ein nachvollziehbares
                    entgegenstehendes
                    Interesse geltend macht.
                
- Der Besteller wird alle im Zusammenhang mit den Leistungen von PWFT mitgeteilten oder übersandten
                    Informationen
                    wie z. B. Zeichnungen, Lehren, Muster, Skizzen, Entwürfe, Vorlagen, Konzepte, Ideen, streng
                    vertraulich
                    behandeln.
                    Er trifft alle Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Der
                    Besteller
                    verpflichtet sich, die Informationen oder wesentliche Teile daraus nicht ohne Zustimmung von PWFT
                    umzusetzen, zu
                    reproduzieren oder in anderer Weise selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.
                
 
- Freigabe, Haftung
            
                - Die Freigabe der Veröffentlichung oder Vervielfältigung obliegt dem Besteller. Er verpflichtet sich,
                    die
                    Leistung
                    vorher umfassend auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Mit der
                    Veröffentlichung
                    oder Vervielfältigung der Leistung übernimmt der Besteller die Verantwortung.
                
- Der Besteller trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm beizubringenden Unterlagen,
                    insbesondere
                    für
                    Zeichnungen Lehren, Muster. Beauftragt der Besteller PWFT mit der Nutzung bzw. Bearbeitung
                    vorbestehender Werke
                    Dritter, sichert er den Erwerb aller erforderlichen Nutzungsrechte zu. Der Besteller steht dafür
                    ein,
                    dass der
                    Erfüllung der vertragsgegenständlichen Pflichten durch PWFT keine Rechte Dritter oder vertraglichen
                    Beziehungen zu
                    Dritten entgegenstehen und keine gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheber-, Design-,
                    Marken-
                    und
                    Kennzeichen- sowie Wettbewerbsrechts, verletzt werden. PWFT haftet nicht für patentrechtliche
                    Schutz-
                    bzw.
                    Eintragungsfähigkeit.
                
- PWFT haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei
                    denn, es
                    handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). Wesentlich ist
                    eine
                    Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und
                    auf
                    deren
                    Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer
                    Kardinalspflicht
                    haftet PWFT für sich und Erfüllungsgehilfen nur für solche Schäden, die zum Zeitpunkt des
                    Vertragsschlusses
                    vorhersehbar waren.
                
- Eine eventuelle Haftung von PWFT für das Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften sowie
                    aufgrund des
                    Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
                
- Der Besteller wird PWFT keine (Original-) Daten oder Programme übersenden, sondern stets eine Kopie
                    davon. Der
                    Besteller wird den Verlust von Daten und Programmen unverzüglich gegenüber PWFT mitteilen. Für den
                    Verlust von Daten
                    und Programmen und deren Wiederherstellung haftet PWFT nur im Rahmen der Ziffern 6.3 und 6.4 und
                    auch
                    nur insoweit,
                    als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Bestellers, insbesondere die
                    tägliche
                    Anfertigung
                    von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
                
- Verstößt der Besteller gegen die Bestimmungen dieser Ziffer, stellt er PWFT von sämtlichen hieraus
                    resultierenden Ansprüchen frei und trägt die Kosten. Hiervon erfasst sind auch die notwendigen
                    Kosten für
                    die Rechtsverteidigung und -verfolgung.
                
 
- Datenschutz
            
                - Für die Leistungen von PWFT sind Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten
                    erforderlich.
                    Diese sind durch den Besteller bei Vertragsabschluss korrekt zu übermitteln. Die Daten werden
                    vertraulich
                    entsprechend
                    dem Datenschutzrecht behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
                
- Zu den Daten gemäß Ziffer 7.1 gehören Name und Anschrift des Bestellers, Art der Leistungen etc.
                    Weitere
                    Daten
                    können freiwillig angegeben werden. Der Besteller ist berechtigt, der Erhebung, Verarbeitung und
                    Nutzung
                    seiner
                    personenbezogenen Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu widersprechen.
                
 
- Schlussbestimmungen
            
                - Es gilt deutsches Recht.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.
- Gegen Ansprüche von PWFT kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
                    Ansprüchen
                    aufrechnen. Dem Besteller steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen
                    Gegenansprüchen
                    aus diesem
                    Vertrag zu.
                
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der
                    übrigen
                    Bestimmungen
                    unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten
                    wirtschaftlichen
                    Zweck soweit wie möglich entspricht.
                
 
AGB (2025) der PWFT GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn M.Eng. Marius Nahler, Am Kuckhofer Feld 7C, 41470
        Neuss,
        Phone +49 2137-9385315, Registergericht: AG Neuss, Registernummer: HRB 20807.