Conditions / AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der PWFT GmbH
Stand 2017
- Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle zwischen der PWFT GmbH,
vertr. d. d.
Geschäftsführer Herrn M.Eng. Marius Nahler, Am Kuckhofer Feld 7C, 41470 Neuss (im Folgenden:
PWFT)
und ihrem
jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden: Besteller) geschlossenen Verträge.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB gelten
nur
bei
schriftlicher Bestätigung durch PWFT. Dies gilt auch dann, wenn PWFT Leistungen vorbehaltlos
ausführt.
- Für den Fall einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte
mit
dem
Besteller, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
- Mitwirkungspflichten des Bestellers, Auftragsdurchführung
- Der Besteller wird PWFT in jedem Stadium der Leistungserbringung auch ohne besondere Aufforderung
alle erforderlichen
Informationen und Unterlagen übermitteln und über alle Umstände in Kenntnis setzen, die zur
Erfüllung der
vertragsgegenständlichen Leistungen von Bedeutung sein könnten.
- PWFT führt die Leistungen nach besten Kräften und unter Einhaltung der allgemeinen Regeln nach dem
aktuellen Stand
der Technik durch. Zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen darf PWFT Dritte
einschalten, z.B.
Erfüllungsgehilfen, Subunternehmen und Vertreter, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Teillieferungen durch PWFT sind möglich, soweit sie für den Besteller zumutbar sind.
- Abnahme, Mängelrügen
- Hat PWFT die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht, werden diese dem Besteller zur
Überprüfung und Abnahme
zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreich durchgeführter Überprüfung hat der Besteller unverzüglich
die Abnahme zu
erklären oder PWFT festgestellte Mängel mitzuteilen (wesentliche Verpflichtung).
- Stellt der Besteller wesentliche Mängel fest, setzt er PWFT eine angemessene Frist, die Mängel zu
beseitigen.
Nach deren Beseitigung stellt PWFT die Leistung erneut zu Überprüfung und Abnahme zur Verfügung.
Während der
Überprüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten
Anforderungen berechtigen
den Besteller nicht zur Verweigerung der Abnahme. Als nicht wesentliche Abweichungen gelten
insbesondere Fehler,
die keinen oder nur einen unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität oder Verfügbarkeit der
Leistung haben.
Hierzu gehören auch Konstruktions- und Formänderungen, die für den Besteller zumutbar sind und
Funktion und Aussehen
der Leistung nicht grundsätzlich verändern.
- Erklärt der Besteller nicht unverzüglich die Abnahme, kann PWFT ihm schriftlich eine angemessene
Frist zur Abgabe
dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller nicht innerhalb dieser
Frist die Gründe
für die Verweigerung schriftlich spezifiziert.
- Einräumung von Rechten, Eigentumsvorbehalt, Quellmaterial
- Die Leistungen von PWFT dürfen erst nach Zahlung der gesamten Vergütung und nur für die vereinbarte
Nutzungsart
und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden. Die Rechtseinräumung erfolgt auch
dann aufschiebend
bedingt durch vollständige Zahlung, wenn PWFT aus anderen Vertragsbeziehungen Forderungen gegenüber
dem Besteller
zustehen. Als vereinbarter Zweck gilt nur der zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss erkennbar
gemachte Zweck.
Jede weitergehende oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von PWFT und nach
Vereinbarung
eines zusätzlichen Nutzungsentgelts gestattet. Der Besteller erteilt auf Verlangen Auskunft über Art
und Umfang der
Nutzung.
- Die Leistungen von PWFT dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung als Ganzes oder in Teilen, im
Original oder bei
einer gestatteten Vervielfältigung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung bearbeitet oder umgestaltet
werden.
Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Die eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur
mit ausdrücklicher
Zustimmung an Dritte abgetreten oder unterlizenziert werden.
- Bei Verkäufen behält sich PWFT das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Erlöschen sämtlicher
Forderungen aus der
gesamten Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für bedingt und künftig
entstehende Forderungen von
PWFT aus der gesamten Geschäftsbeziehung.
- Die Übergabe von Dateien, die PWFT zur Erbringung der Leistung erstellt hat, als Ganzes oder in
Teilen erfolgt nur
bei ausdrücklicher Vereinbarung. Das Eigentum am Material (z. B. Datenträger, digitale Vorlagen und
Dateien –
unabhängig von der jeweils benutzten Software –, Entwürfe, Muster, Fotos, Versuchs- und
Entwicklungsberichte,
Zeichnungen, Beschreibungen) liegt uneingeschränkt bei PWFT. Das Material darf ohne Zustimmung von
PWFT weder
weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch in anderer Art und Weise Dritten zugänglich
gemacht werden.
- Namens- und Referenznennung, Vertraulichkeit
- PWFT kann eine angemessene Namensnennung verlangen, bei einer Website z. B. im Impressum mit Logo von
PWFT und
aktivem Link auf www.PWFT.de. PWFT darf den Besteller auf der Website oder in anderen Medien als
Referenzkunden
namentlich nennen. PWFT darf die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken
öffentlich
wiedergeben oder auf sie hinweisen. Ziffer 5.1 gilt nicht, wenn der Besteller ein nachvollziehbares
entgegenstehendes
Interesse geltend macht.
- Der Besteller wird alle im Zusammenhang mit den Leistungen von PWFT mitgeteilten oder übersandten
Informationen
wie z. B. Zeichnungen, Lehren, Muster, Skizzen, Entwürfe, Vorlagen, Konzepte, Ideen, streng vertraulich
behandeln.
Er trifft alle Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Der
Besteller
verpflichtet sich, die Informationen oder wesentliche Teile daraus nicht ohne Zustimmung von PWFT
umzusetzen, zu
reproduzieren oder in anderer Weise selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.
- Freigabe, Haftung
- Die Freigabe der Veröffentlichung oder Vervielfältigung obliegt dem Besteller. Er verpflichtet sich, die
Leistung
vorher umfassend auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Mit der
Veröffentlichung
oder Vervielfältigung der Leistung übernimmt der Besteller die Verantwortung.
- Der Besteller trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm beizubringenden Unterlagen, insbesondere
für
Zeichnungen Lehren, Muster. Beauftragt der Besteller PWFT mit der Nutzung bzw. Bearbeitung
vorbestehender Werke
Dritter, sichert er den Erwerb aller erforderlichen Nutzungsrechte zu. Der Besteller steht dafür ein,
dass der
Erfüllung der vertragsgegenständlichen Pflichten durch PWFT keine Rechte Dritter oder vertraglichen
Beziehungen zu
Dritten entgegenstehen und keine gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheber-, Design-, Marken-
und
Kennzeichen- sowie Wettbewerbsrechts, verletzt werden. PWFT haftet nicht für patentrechtliche Schutz-
bzw.
Eintragungsfähigkeit.
- PWFT haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei
denn, es
handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). Wesentlich ist
eine
Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf
deren
Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer
Kardinalspflicht
haftet PWFT für sich und Erfüllungsgehilfen nur für solche Schäden, die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses
vorhersehbar waren.
- Eine eventuelle Haftung von PWFT für das Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften sowie
aufgrund des
Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
- Der Besteller wird PWFT keine (Original-) Daten oder Programme übersenden, sondern stets eine Kopie
davon. Der
Besteller wird den Verlust von Daten und Programmen unverzüglich gegenüber PWFT mitteilen. Für den
Verlust von Daten
und Programmen und deren Wiederherstellung haftet PWFT nur im Rahmen der Ziffern 6.3 und 6.4 und auch
nur insoweit,
als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Bestellers, insbesondere die tägliche
Anfertigung
von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
- Verstößt der Besteller gegen die Bestimmungen dieser Ziffer, stellt er PWFT von sämtlichen hieraus
resultierenden Ansprüchen frei und trägt die Kosten. Hiervon erfasst sind auch die notwendigen Kosten für
die Rechtsverteidigung und -verfolgung.
- Datenschutz
- Für die Leistungen von PWFT sind Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten
erforderlich.
Diese sind durch den Besteller bei Vertragsabschluss korrekt zu übermitteln. Die Daten werden vertraulich
entsprechend
dem Datenschutzrecht behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
- Zu den Daten gemäß Ziffer 7.1 gehören Name und Anschrift des Bestellers, Art der Leistungen etc. Weitere
Daten
können freiwillig angegeben werden. Der Besteller ist berechtigt, der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
seiner
personenbezogenen Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu widersprechen.
- Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.
- Gegen Ansprüche von PWFT kann der Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Ansprüchen
aufrechnen. Dem Besteller steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen
aus diesem
Vertrag zu.
- Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen
unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten
wirtschaftlichen
Zweck soweit wie möglich entspricht.
AGB (2017) der PWFT GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn M.Eng. Marius Nahler, Am Kuckhofer Feld 7C, 41470 Neuss, Registergericht: AG Neuss, Registernummer: HRB 20807.